Die Radio- und Fernsehgesellschaft DRS erklärt sich mit den Zielen des neuen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) einverstanden. Um diese erreichen zu können, müsse das RTVG jedoch überarbeitet werden. Das «Ja, aber» der Deutschschweizer Trägerschaft der SRG SSR idée suisse, sei ein Kondensat einer Befragung aller sieben Mitgliedsgesellschaften, erklärte DRS-Präsident Hans Fünfschilling, am Montag vor den Medien. Das Gesetz betone die zentrale Rolle des Service public. Der Bundesrat wolle eine starke, durch Gebühren finanzierte SRG, sagte Fünfschilling. DRS begrüsse auch, dass die privaten Radio- und Fernsehsender mehr Freiheiten erhalten sollen. «Die Regulierung ist sehr perfektionistisch», stellten Fernsehdirektor Peter Schellenberg, Radiodirektor Walter Rüegg und Fünfschilling übereinstimmend fest. Ohne Begründung werde die SRG-Trägerschaft als träge und nicht zeitgemäss bezeichnet. Das Gesetz greife stark in die SRG-Organisation ein, da der Bundesrat neu die Mitglieder des obersten DRS-Organs bestimmen soll. Dies gefährde jedoch die Autonomie des Schweizer Radios und Fernsehens. «Die SRG wird so zu einer Bundesanstalt», hielt Fünfschilling fest. Die Zusammenfassung der Publikumsräte der Sprachregionen bedeute eine zentralistische Struktur. Föderalismus und Dezentralismus aber seien die Basis des gemäss Schellenberg in Europa bisher unabhängigsten Service public. Der RTVG-Entwurf stärke diesen nicht und bringe den Privaten die versprochenen Freiheiten nur ansatzweise. Neben der starken Reglementierung der programmlichen und unternehmerischen Aktivitäten würden zudem die Finanzierungsmöglichkeiten der SRG durch das vorgesehene Sponsoringverbot eingeschränkt. «Wird Sponsoring verboten, arbeiten die Privaten und die SRG mit ungleich langen Spiessen», sagte Rüegg.
Montag
02.04.2001