Die Itonex AG, welche das Portal moneyhouse.ch betreibt, zeigt sich in einer Stellungnahme überrascht von der superprovisorischen Verfügung, die gegen ihre Personensuche erwirkt wurde. Dennoch ist sie den Forderungen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (Edöb) Hanspeter Thür nachgekommen und hat die Personensuche deaktiviert. Allerdings nur «provisorisch», wie es in der Mitteilung des Unternehmens heisst.
«Aufgrund der bisher bekannten Fakten erscheint das vom Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten gewählte Vorgehen nach Auffassung der Itonex AG völlig unverhältnismässig», heisst in der Mitteilung weiter. Das Unternehmen beanstandet zudem, dass der Edöb die Forderung erst einen Tag vor dem Eingang der superprovisorischen Verfügung gestellt habe.
Das Unternehmen analysiert nach eigenen Angaben derzeit die Vorwürfe des Edöb in Bezug auf angeblich unzulässige Datenbearbeitungen und wird seine Sicht der Dinge im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht einbringen. Die Firma betont, dass es sich bei der Beschaffung und Bearbeitung der Daten an sämtliche gesetzlichen Vorgaben gehälten habe.