Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Italien wegen Verletzung der Pressefreiheit verurteilt. Der «bedingungslose Schutz» eines politisch aktiven Untersuchungsrichters vor Angriffen der Presse sei nicht gerechtfertigt, schreibt das Strassburger Gericht in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Ein römischer Journalist der Tageszeitung «Il Giornale» war wegen übler Nachrede verurteilt worden. Er hatte dem ehemaligen Staatsanwalt von Palermo in einem Artikel vorgehalten, bei seiner Ernennung zum Untersuchungsrichter einen «dreifachen Eid» geleistet zu haben: vor Gott, dem Gesetz und der kommunistischen Partei. Wenn auch «provokant», so habe der Artikel doch einem öffentlichen Interesse gedient; das politische Engagement eines Untersuchungsrichters könne durchaus Anlass zur Sorge sein, urteilten die Richter. Dem Journalisten wurden umgerechnet etwa 7 200 Franken für die Gerichtskosten zugesprochen. In anderen Punkten erklärten sie die Verurteilung aber für rechtmässig, weil die Anschuldigungen gegen den Untersuchungsrichter nicht durch Tatsachen belegt waren.
Mittwoch
25.07.2001