Mitte Juli sorgten zwei Beschwerden gegen Influencer-Werbung für Medienwirbel. Der Grossteil der Entscheide, welche die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) seit Januar gefällt hat, betreffen dagegen die Geschlechterdiskriminierung und die Werbestrategien von Konkurrenten.
Zum «festen Futter» der Lauterkeitskommission seien in letzter Zeit die sogenannten «Konkurrentenbeschwerden» geworden, zog das Gremium am Dienstag Bilanz. Mit diesem Beschwerdetyp kreiden Unternehmen ihren Mitbewerbern an, unfaire Werbung zu machen.
So konnte zum Beispiel ein Augenlaserzentrum nicht nachweisen, dass es den regulären Preis und den Aktionspreis wirklich so beworben hat, wie es die sogenannte Preisbekanntgabeverordnung verlangt, nämlich maximal zwei Monate und nur halb so lang, wie der Preis gilt.
Oder beim Streit zwischen zwei Anbietern von Bettwanzen-Spürhunden gings um die Frage, wer von den beiden das Original sei. Da auch die Bezeichnung «Bedbug Hunter» rein beschreibend ist und nicht als Wortmarke eingetragen werden kann, liegt für die Lauterkeitskommission kein Markenklau vor.
Immer wieder gingen auch Beschwerden wegen Geschlechterklischees ein, geht aus dem Halbjahresbericht weiter hervor. Kritisiert wurde zum Beispiel der Slogan eines Staubsaugerherstellers «Ist Ihre Frau staubig?». Die Kommission taxierte den Claim als unlauter, «da er den Frauen stereotype Eigenschaften zuschreibt».
Nichts einzuwenden hatte das Gremium dagegen gegen das Wörtchen «Putzfrau». Beanstandet wurde die Website eines Putzinstituts, da sie den Eindruck vermittle, nur Frauen sollen Hausarbeit verrichten. Die Kommission beurteilte den Webauftritt dagegen nicht als diskriminierend: «Putzfrau» sei eine «gängige Berufsbezeichnung».
Und auch die Sprüche «Ich komme immer» und «Ich schaue in jede Ritze», die für einen Rohrreinigungsservice werben, geht für das Gremium durch. Dies, weil «ein sachlicher Zusammenhang mit der Tätigkeit» bestehe.