Für die Gemeindeverwaltung des Dorfes Maur überprüft eine Arbeitsgruppe aus Beamten «die aktuellen Strukturen und Prozesse in der ‚Maurmer Post‘», wie der Klein Report berichtete. Diese kündigte nach eigenen Angaben «bis spätestens Anfang Juni» Resultate an, um gegebenenfalls mit Anpassungen aufzuwarten.
Beim Bezirksrat Uster sind immer noch vier Aufsichtsbeschwerden hängig.
«Die Gewaltenteilung ist das eigentliche Kernthema in der Strukturdiskussion. Kann eine Gemeinde Herausgeberin einer unabhängigen Publikation sein? Das Gemeindeamt hat die Frage klar verneint», erklärt Christoph Bless, Gemeindeschreiber auf Anfrage des Klein Reports. Zudem konfrontierte der Klein Report Bless und Gemeindepräsident Yves Keller mit einer zehnseitigen Einschätzung von Rechtsanwalt Ludwig A. Minelli zum ganzen Trubel um das Gemeindeblatt «Maurmer Post».
Chefredaktorin Ursula Klein hat sich mit den Beteiligten ausgetauscht und ist nochmals ins Thema «Sponstürli» eingetaucht.
Der ehemalige Journalist Ludwig A. Minelli, der in Forch wohnt, fühlte sich als aktiver Citoyen bemüssigt, seine Einschätzung zum Fall kundzutun.
Seine Ausführungen wurden Gemeindepräsident Keller, der ebenfalls im zürcherischen Forch lebt, in den Briefkasten gelegt. Kurz darauf kam es Ende März zu einem Treffen der beiden. «Es ging dabei um die Strukturen und die Turbulenzen rund um die ‚Maurmer Post‘. Mit seinem juristischen und journalistischen Hintergrund ist er natürlich sehr vertraut mit der Thematik. Es war ein spannendes Gespräch», bestätigte Yves Keller gegenüber dem Klein Report das Treffen.
Was folgt aus dem Thema Gewaltenteilung nun? Gemeindeschreiber Bless: «Weil die Einschätzung des Gemeindeamts nicht bindend ist, soll nun unser Aufsichtsorgan, der Bezirksrat, die knifflige Frage rechtlich beurteilen und klären.»
Die Angelegenheit wird also nach oben delegiert. Zudem liegen im Nachgang zur Publikation des Artikels «Tod im Sponstürli» vom 8. März in der «Maurmer Post» noch vier Aufsichtsbeschwerden beim Bezirksrat Uster zur Bearbeitung.
Vier Aufsichtsbeschwerden scheinen dem Klein Report doch eher viel im Zusammenhang mit der «Maurmer Post», einem Gemeindeblatt. Wie konnte es überhaupt soweit kommen? «Das Engagement und die Betroffenheit zeigt eindrücklich auf, wie wichtig das Gemeindeblatt den Einwohnerinnen und Einwohnern ist. Aus meiner Sicht sind die Turbulenzen – und da gehören die Aufsichtsbeschwerden mit dazu – vor allem den widersprüchlichen Strukturen geschuldet», ergänzt Christoph Bless seine schriftlichen Ausführungen.
Citoyen Ludwig A. Minelli hat nach der Lektüre «Gewaltverbrechen und Gewaltenteilung stürzen 'Maurmer Post' ins Elend» vom Klein Report den Fall seziert. Auch für Minelli ist das Tötungsdelikt an einem 71-jährigen Mann der Ausgangspunkt. «Dieses hat zweifellos zu vielen Fragen in der Bevölkerung, insbesondere mi Dorf Maur, zu welchem die fragliche Örtlichkeit Sponstürli gehört, geführt.»
Es verstehe sich von selbst, dass das tragische Ereignis, welches aller Wahrscheinlichkeit nach auf einen familiären Zwist zurückzuführen ist, Aufsehen erregt hat. «Damit liegt ein bedeutendes Ereignis vor, zu welchem meiner Auffassung nach die Redaktion der MP verpflichtet war, nach Möglichkeit zu informieren», schreibt Minelli. «In den ‚Redaktionellen Richtlinien‘ MP heisst es in Ziffer 2, die MP berichte ‚über das Gemeindeleben‘». Und hierzu gehöre ohne Zweifel auch ein aufsehenerregendes Tötungsdelikt in der Gemeinde.
Bürger Ludwig A. Minelli mit Wohnsitz auf der Forch streicht hervor, dass das Ereignis eine Familie betreffe, «die in der Gemeinde Maur während Jahren, ja Jahrzehnten, erhebliche öffentliche Funktionen - das Gemeindeammannamt und das Amt einer Gemeinderätin - wahrgenommen hat».
Er selber habe den Artikel «Tod im Sponstürli» wahrgenommen «als Darstellung einer Familienangehörigen des Opfers, also von jemandem, der zu einer ‚Partei‘ in dieser Sache gehört», so der ehemalige Journalist und Rechtsanwalt. Dabei habe es sich um eine frühere Gemeinderätin und Rechtsanwältin («Frau Kollega») gehandelt, die Minelli namentlich nennt.
«Redaktor Christoph Lehmann hat im Artikel deutlich gemacht, dass es sich bei den Vorwürfen, die gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung erhoben worden sind, um subjektive Aussagen von Frau Kollega (nennt Anwältin) handelt, indem er sie entweder in der Form der durch Anführungs- und Schlusszeichen kenntlich gemachten direkten Rede oder auch indirekten Rede wiedergegeben hat.»
Damit habe die Leserschaft ohne Weiteres das Wissen darum, dass es sich um die Äusserung eines Parteistandpunkts handelte. Seiner Ansicht nach, habe dies die Leserschaft in die Lage versetzt, dies durchaus richtig zu wägen - als Erklärungen einer Angehörigen des Opfers, die wohl noch zu überprüfen sein werden.