Internetportale sind verantwortlich für beleidigende Kommentare auf ihren Blogs. Der Europäische Gerichtshof für Menschrechte hat ein Urteil eines estnischen Gerichts bestätigt.
Der Betreiber des estnischen Nachritenportals, auf dem sich Nutzer über Fährrouten erbost geäussert hatten, habe die herabsetzenden Kommentare anonymer Autoren nicht rasch genug gelöscht, entschied der Gerichtshof am Dienstag. Der Portalbetreiber hatte die Geldstrafe von 320 Euro, die von estnischen Gerichten ausgesprochen worden war, nach Strassburg weitergezogen und nun vergeblich auf Verletzung der Meinungsfreiheit geklagt.
Der Gerichtshof entschied nun, dass die Einschränkung der Pressefreiheit in diesem Fall «gerechtfertigt und angemessen» sei. Dies, weil die Kommentare «extrem» gewesen und als Reaktion auf einen offiziellen Beitrag des kommerziell betriebenen Newsportals gepostet worden seien, wie es in der Urteilsbegründung heisst.