16 Verstösse gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag hat die zuständige deutsche Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) im dritten Quartal 2012 festgestellt. Davon betreffen nur gerade zwei das Fernsehen, der Rest entfällt auf Inhalte aus dem Internet, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Bericht hervorgeht.
Der erste Verstoss geht zulasten von Kabel 1. Der Sender der Gruppe ProSiebenSat.1 Media hat den Horrofilm «Resident Evil: Apokalypse» vor 23 Uhr gezeigt, was laut der Kommission eine «Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 18-Jährige» darstellt. Für solche Filme gilt eine Sendezeitgrenze von 23 bis 6 Uhr.
Eine «Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige» (Sendezeitgrenze: 23 bis 6 Uhr) stellte die KJM bei Vox fest. Der Sender hat eine «Spiegel-TV»-Dokumentation mit dem Titel «Tempel der Lust - Das Geschäft mit der käuflichen Liebe» bereits um 20.15 ausgestrahlt. In der Sendung sei es um verschiedene Bordelle und Swinger-Clubs, darunter auch um ein SM- und Fetisch-Studio, gegangen, so die Kommission. Dabei seien «ungewöhnliche Sexualpraktiken aus der Erwachsenenperspektive als normal» dargestellt worden, die nicht dem Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren entsprechen würden und von diesen nicht eingeordnet werden könnten.
Von den 14 Verstössen bei Webinhalten entfallen sieben auf «erotische Bilder und explizite Schilderungen sexueller Vorgänge unterhalb der Pornografieschwelle»; sechs Vertösse beziehen sich auf Angebote, die einfache Pornografie beeinhalten. Diese dürfe nur «ausnahmsweise innerhalb geschlossener Benutzergruppen zugänglich gemacht werden». Sei dies nicht der Fall, liege ein Verstoss gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vor. Ein Angebot, das zum Hass gegen Frauen aufgestachelt habe, hat die Kommission für «absolut unzulässig» eingestuft.