Der Internet-Unternehmer Kim Schmitz wurde am Montag vom Amtsgericht München wegen verbotenenen Insiderhandels mit Aktien zu einer bedingten Gefängnisstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Zudem muss Schmitz als Bewährungsauflage eine Geldstrafe von 100 000 Euro zahlen. Das Gericht folgte mit diesem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft, die dem 28-Jährigen vorgeworfen hat, durch betrügerische Geschäfte mit Aktien des Unternehmens Letsbuyit.com einen Kursgewinn von 1,192 Millionen Euro gemacht zu haben. Der Jung-Unternehmer ist der Überzeugung, dass mit seiner Verurteilung ein «Präzedenzfall» geschaffen werden solle, da bisher in Deutschland noch nie für Insider-Handel eine Haftstrafe Ausgesprochen wurde. Schmitz war im Januar in der thailändischen Hauptstadt Bangkok festgenommen worden. Dorthin ist er nach eigenen Angaben aus Angst vor Gläubigern aus der Zuhälter-Szene geflüchtet.
Dienstag
28.05.2002