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Montag
23.12.2002

Journalisten dürfen laut dem Schweizer Presserat interne Dokumente von Parteien veröffentlichen, sofern sie diese nicht mit unlauteren Methoden beschafft haben. Der Presserat wies deshalb eine Beschwerde der Genfer Sektion der Partei der Arbeit (PdA) gegen die Westschweizer Tageszeitung «Le Temps» ab. Interne Vorgänge und Konflikte in politischen Parteien seien von öffentlichem Interesse. Durch die Veröffentlichung interner Dokumente dürften aber keine anderen wichtige Interessen beeinträchtigt werden, heisst es in einer Medienmitteilung vom Montag. «Le Temps» hatte im Juli 2002 Auszüge aus dem Protokoll einer Vorstandssitzung der Genfer PdA veröffentlicht. Der Presserat schreibt in seiner Stellungnahme, dass Medienschaffende vor jeder Veröffentlichung vertraulicher Dokumente verpflichtet sind, eine sorgfältige Interessenabwägung vorzunehmen. Im Falle der PdA bestehe indes kein Zweifel daran, dass das Stimmvolk einen Anspruch darauf habe, über wichtige interne Konflikte der Partei informiert zu werden. «Le Temps» habe nur Namen von Vorstandsmitgliedern genannt, die in der Genfer Öffentlichkeit bekannt seien. Ausserdem habe die Zeitung das auszugsweise veröffentlichte Protokoll keineswegs verzerrt wiedergegeben. Die vollständige Stellungnahme des Presserats finden Sie unter http://www.presserat.ch/15950.htm