Im Interkonnektions-Streit zwischen Commcare und der Swisscom wurde ein Entscheid gefällt. Die Lausanner Richter liessen verlauten, dass weder Mietleitungen noch Übertragungsmedien von der gesetzlichen Interkonnektionspflicht erfasst werden. An diesem Ergebnis würden auch Gesichtspunkte des internationalen Rechts nichts ändern. Somit sei die Beschwerde der Swisscom gut zu heissen und diejenige der Commcare abzuweisen, hiess es am Mittwoch in einer Medienmitteilung. Laut Bundesgericht sei es einzig Sache des Gesetzgebers und des Bundesrates, wenn Mietleitungen und Übertragungsmedien dem Interkonnektionsregime unterstellt werden sollen. Die Swisscom muss ihre Preise für Mietleitungen und Übertragungsmedien nun nicht, wie von der ComCom gefordert, um 14% bis 63% senken. Commcare-Geschäftsführer Urs Loelinger sieht durch den Entscheid die Eigenständigkeit der Commcare ernsthaft in Frage gestellt, teilte er der SDA mit. Die ComCom sei in ihrer Rolle als Regulator desavouiert worden, sagte er weiter. Mehr dazu: Auch die Commcare ruft das Bundesgericht an und «ComCom»: Swisscom reicht Beschwerde ein und «ComCom»: Swisscom muss Mietleitungspreise senken
Mittwoch
07.11.2001