Die Instagram-Bloggerin Vreni Frost hat nicht gegen das Gesetz verstossen, als sie ein Foto von sich mit Modemarken verlinkte, ohne es als Werbung zu kennzeichnen. Das hat ein Berliner Gericht entschieden.
Auf dem umstrittenen Foto ist Vreni Frost in einem blauen Pullover mit der Aufschrift «Bananas» zu sehen. Der Instagram-Post ist mit drei Bild-Tags von Modemarken versehen.
Vreni Fost hatte sich gegen eine einstweilige Verfügung gewehrt. Demnach hätte sie die Instagram-Posts als Werbung kennzeichnen müssen, in denen sie Marken verlinkt. Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte sich wegen «Schleichwerbung» beschwert.
Die Influencerin hatte vor dem Berliner Kammergericht ausgesagt, für den Beitrag nicht bezahlt worden zu sein. Dies untermauerte sie mit Kaufbelegen der Kleidungsstücke, die sie gekauft hatte.
Das Gericht befand, dass Bild-Tags auf Instagram-Posts bei selbst erworbenen Produkten nicht unter die werberechtliche Kennzeichnungspflicht fallen, wenn keine Werbeabsicht besteht. In diesen Fällen sei nur von einem «redaktionellen Hinweis» auszugehen, der nicht als Werbung zu kennzeichnen ist.
Die deutschen Landesmedienanstalten, welche die privaten Radio- und TV-Programme beaufsichtigen, begrüssten den Entscheid.
«Die werberechtlichen Anforderungen müssen für alle Mediengattungen, egal ob Print, Online, Fernsehen oder Radio vergleichbar sein, auch wenn teilweise unterschiedliche Gesetze die Grundlage sind», wie Cornelia Holsten, Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, dazu schreibt.