Die Standeskommission von Appenzell Innerrhoden ist gegen den Erlass von SRG-Empfangsgebühren für IV-und AHV-berechtigte Personen, wie es der Bund vorschlägt. Die dadurch entstehenden Ausfälle von rund 50 Millionen Franken dürften nicht mit einer generellen Erhöhung der Gebühren für den Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen kompensiert werden, teilte die Innerrhoder Regierung in ihrer Antwort im Vernehmlassungsverfahren mit. Auch unter den Leuten, die keine AHV- oder IV-Gelder erhalten, gebe es solche mit kleinem Einkommen. Vergleiche auch: Nidwalden gegen Befreiung von Radio- und TV-Gebühren
Dienstag
23.07.2002