Content:

Montag
14.04.2003

Die Staatspolitische Kommission (SPK) will eine gesetzliche Regelung für die Informationstätigkeit der Bundesbehörden vor eidgenössischen Volksabstimmungen. Der Bundesrat soll die Informationsbefugnisse präziser als bisher festlegen. Im Vorfeld von Volksabstimmungen werde die Informationstätigkeit der Bundesbehörden immer wieder von verschiedener Seite als zu einseitig kritisiert, teilte die SPK am Montag mit. Eine Kommissionsmotion soll den Bundesrat verpflichten, verbindliche Spielregeln zu formulieren. Das von der Konferenz der Informationsdienste im Januar 2003 herausgegebene Leitbild «Information und Kommunikation von Bundesrat und Bundesverwaltung» biete dafür eine gute Grundlage. Festzulegen sind laut SPK insbesondere Kriterien für den Einsatz öffentlicher Gelder und für die zulässigen Inhalte behördlicher Abstimmungskampagnen. Die SPK spricht sich explizit für die Informationstätigkeit von Bundesrat und Verwaltung aus und erteilt der kürzlich von einem rechtsbürgerlichen Komitee lancierten Volksinitiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda» eine Absage. Die Beschlüsse des Parlamentes müssten dem Volk gegenüber vertreten werden, umso mehr häufig finanzkräftige Gruppierungen auf der Gegenseite agierten, schreibt die SPK weiter.