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Samstag
01.02.2003

Es sei «durchaus üblich», dass eine Parlaments-Fraktion nach einem heiklen Entscheid einen Sprecher bestimme und im übrigen in Aussicht nehme, dass die übrigen Fraktionsmitglieder nichts zum Thema sagen, erklärte Otto Schoch, Ombudsmann von Radio und Fernsehen DRS, in einer Stellungnahme, die am Freitag bekannt geworden ist. Eine solche Regelung habe die «Rundschau» des Schweizer Fernsehens nicht als «Redeverbot» bezeichnen dürfen. Schoch hat damit der SVP-Bundeshaus-Fraktion Recht gegeben, die sich gegen diesen Vorwurf gewehrt hatte. Und dies obschon Schoch einräumt, es könne «nicht mit letzter Zuverlässigkeit festgestellt werden, ob in der Tat ein Redeverbot verhängt worden sei.»

Im beanstandeten Beitrag ging es um die Fraktionssitzung, an der die SVP-Parlamentarier die Delegiertenversammlung von Lupfig AG besprachen, an der Nationalrat Chistoph Blocher SVP-Bundesrat Samuel Schmid als «halben SVP-Bundesrat» bezeichnet hatte. Der TV-Beitrag endete mit der Aussage: «Für die Fraktionsmitglieder galt anschliessend Redeverbot». Die «Rundschau» begründete diese Aussage damit, dass Interview-Anfragen ihres Reporters abgelehnt worden seien mit der Begründung, man habe beschlossen, zum Thema nichts mehr zu sagen.