Medienschaffende müssen sich nicht an inhaltliche Weisungen von Informanten halten. Dies entschied der Presserat in Zusammenhang mit einem Artikel der Zeitung «La Regione».
Das Tessiner Blatt berichtete im August über zwei Unterschriftensammlungen der Bewohner von Biasca wegen Nachtlärm aus den örtlichen Bars. Der Koordinator einer dieser Petitionen, der «La Regione» darüber informiert hatte, beschwerte sich daraufhin beim Presserat. Der Artikel sei tendenziös und enthalte Falschinformationen, monierte er.
Der Beschwerdeführer hatte vermeiden wollen, dass der Eindruck entstehe, einige ältere, intolerante Anwohner wollten den Jungen den Ausgang vermiesen. Die Petition richte sich in erster Linie gegen die Untätigkeit der Behörde. Dies sei im Artikel nicht so repräsentiert worden. Ausserdem werde er selbst mit der falschen Funktion bezeichnet und es gehe in Wahrheit um zehn Nachtlokale, nicht etwa nur um zwei Bars.
Der Presserat wies die Beschwerde ab. Wer Medienschaffenden Informationen anvertraue, dürfe nicht erwarten, dass diese sie in Umfang und Stossrichtung unverändert veröffentlichen. Die Redaktion sei nicht verpflichtet gewesen, den Fokus des Artikels auf die Untätigkeit der Gemeindebehörden zu richten, schrieb der Rat am Donnerstag.
Allerdings könne sich der Presserat des Eindrucks nicht ganz erwehren, dass sich im Artikel von «La Regione» einige Ungenauigkeiten eingeschlichen hätten. Diese erschienen für das Verständnis der Leserschaft aber nicht genügend relevant, um daraus eine Verletzung des Journalistenkodex abzuleiten.