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Donnerstag
24.01.2013

50 Millionen Franken stellt der Bund im Rahmen der indirekten Presseförderung jährlich für verbilligte Zeitungstransporte bei der Schweizerischen Post zur Verfügung. Zugute kommt der Betrag der regionalen Tages- und Wochenpresse sowie der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse. Wie der Bundesrat nun entschieden hat, erhalten Erstere im laufenden Jahr eine Ermässigung von 22 Rappen pro Exemplar, Letztere eine von 15 Rappen.

30 Millionen Franken werden für die Lokal- und Regionalpresse eingesetzt. Darunter fallen abonnierte Tages- und Wochenzeitungen, die mindestens 39 Mal jährlich in einer Auflage zwischen 1000 und maximal 40 000 Exemplaren erscheinen und einen redaktionellen Anteil von mindestens 50 Prozent aufweisen. Neben lokal orientierten Titeln werden neu auch Zeitungen der Publikumspresse ohne direkten regionalen Bezug gefördert.

Die Voraussetzungen erfüllt haben aktuell 143 Publikationen mit einer Gesamtauflage von 134 Millionen Exemplaren. Das sind fünf weniger als im Vorjahr. Dies, weil periodische Grossauflagen, die an Nichtabonnenten zugestellt werden, ab diesem Jahr nicht mehr gefördert werden. Auf der Liste der Subventionsempfänger finden sich vor allem Anzeiger, aber in der Deutschschweiz etwa auch die «Wochenzeitung» (WOZ) oder die Basler «TagesWoche».

Die übrigen 20 Millionen Franken gehen an die abonnierten Zeitungen und Zeitschriften von nichtgewinnorientierten Organisationen, die mindestens vier Mal im Jahr in einer Auflage zwischen 1000 und maximal 300 000 Exemplaren erscheinen. Qualifiziert haben sich für das laufende Jahr 1082 Publikationen mit einer Gesamtauflage von 124,8 Millionen Exemplaren.

Das würde eigentlich eine Ermässigung von 16 Rappen pro Exemplar ergeben. Da aber damit zu rechnen sei, dass einige Verleger noch Gesuche nachreichen werden, habe der Bundesrat die Ermässigung auf 15 Rappen festgelegt, teilte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Mittwoch mit.

Die ermässigten Tarife für Presseerzeugnisse gibt es vorerst noch bis Ende 2014. Ab 2015 soll die indirekte Presseförderung, deren Nutzen der Bundesrat als eher gering einschätzt, eingespart werden. Auch würde die heutige Art der Subvention andere Vertriebskanäle und Onlinemedien benachteiligen, hiess es in einer Botschaft des Bundesrates im Dezember.