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Mittwoch
27.03.2002

Presseerzeugnisse mit einer Auflage von über 300 000 sollen nicht mehr verbilligt zugestellt werden. Weiter soll die Förderung auf Zeitungen und Zeitschriften beschränkt werden, die mindestens einmal pro Woche erscheinen. Die Anzahl der geförderten Titel würde sich damit von heute 3 300 auf 500 reduzieren. Der Bundesrat schlägt in einer Teilrevision der Postverordnung, die er am Mittwoch in die Vernehmlassung schickte, auch die verbesserte Förderung der Regional- und Lokalpresse mit einer Auflage bis 30 000 Exemplaren vor. Hier soll der Grundpreisrabatt erhöht und der Sondertarif bedingungslos gewährt werden. Heute gewährt die Post Vorzugspreise für die Beförderung abonnierter Presseerzeugnisse, um die Vielfalt der Zeitungslandschaft zu erhalten. Dies kostet den Bund jährlich 100 Millionen, denn der Post werden die ungedeckten Kosten abgegolten. Insgesamt sollen mit der geplanten Revision mindestens 20 Millionen Franken gespart werden.

Die im Verband Schweizer Presse vereinten Verleger haben sich bereits skeptisch geäussert. Für Eva Keller, Geschäftsführerin des Verbandes Schweizer Presse, ist die Unterstützung des Bundes immer bloss eine Stützung des Postdefizits gewesen. Wenn Migros oder Coop selbst mit der Post günstigere Tarife aushandelten, könnte dies auf Kosten der kleineren Auflagen gehen. Alfred Haas, Generalsekretär von «Presse romande», sagte, statt einer «kosmetischen» Operation müsse das ganze System der Presseförderung überdacht werden. Die Post könnte zum Beispiel separat für ihren Service public subventioniert werden. Parallel könnte man ein System der direkten Presseförderung einführen.