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Donnerstag
24.01.2013

Die indirekte Presseförderung des Bundes kommt ab dem laufenden Jahr auch der Publikumspresse ohne direkten regionalen Bezug und abonnierten Publikationen von nichtgewinnorientierten Organisationen zugute. Die Subventionsbeiträge in Form vergünstigter Post-Tarife betragen 2013 22 Rappen pro Exemplar für Tages- und Wochenzeitungen und 15 Rappen pro Exemplar für Zeitungen und Zeitschriften.

Bisher waren die Subventionen für Tages- und Wochenzeitungen der regionalen Presse vorbehalten. Von der Erweiterung um Titel aus der Publikumspresse mit einer Auflage bis maximal 40 000 Exemplare profitieren dieses Jahr nach Angaben des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) vier Titel: Der katholische Wochentitel «Sonntag», die Wochenzeitschrift «Leben und Glauben» aus dem Badener Verlag CAT Medien AG, das Westschweizer Wochenmagazin «Echo Magazine» und die Genfer Wochenzeitung «Gauchebdo».

Bei den Zeitschriften und Zeitungen nichtgewinnorientierter Organisationen galt bisher, dass die subventionierten Exemplare für Mitglieder oder Spender bestimmt sein müssen. Neu werden alle abonnierten Publikationen mit einem Erscheinungsrhythmus von mindestens vier Mal jährlich und Auflagen bis maximal 300 000 Exemplare gefördert.

Durch diese Neuerung finden sich 75 neue Titel auf der Liste der insgesamt 1082 Subventionsempfänger in dieser Kategorie, darunter abonnierte Zeitschriften von Konsumentenorganisationen wie der «Ktipp», das «Saldo» oder «Bon à savoir».