Neues vom Presserat zur ewigen Diskussion um Leserbriefe: sie dürfen nicht gekürzt werden, wenn der Autor auf integralem Abdruck besteht. Und: Indirekte Zitate dürfen ohne Zustimmung des Betroffenen ebenfalls nicht publiziert werden, wenn vereinbart wurde, nur autorisierte Zitate zu veröffentlichen. Mit diesen am Dienstag veröffentlichten Feststellungen hat der Schweizer Presserat eine Beschwerde gegen die «Zürichsee-Zeitung» teilweise gutgeheissen. Die Zeitung hatte entgegen anders lautenden Abmachungen einen gekürzten Leserbrief publiziert und in ihrer Berichterstattung nicht autorisierte Zitate gedruckt. Dies widerspreche der journalistischen Fairness, stellt der Presserat fest.
Dienstag
05.03.2002