6534 Personen haben 2014 bei der Ombudscom reklamiert. Zankapfel waren zum Beispiel Fehler in den Rechnungen, die Sperrung der Dienste oder besondere Gebühren bei der Kündigung eines Vertrages.
Am häufigsten beschwerten sich die Verbraucher über Vertragsabschlüsse am Telefon, in die sie angeblich nie eingewilligt hatten. Die Schlichtungsstelle für Telekommunikation vermittelt bei zivilem Zwist zwischen Kunden sowie Telekomanbietern im Auftrag des Bundesamtes für Kommunikation.
So viele Anfragen hat die Ombudsstelle noch nie gezählt. Gegenüber 2013 nahmen sie laut Jahresbericht um zehn Prozent zu. Jedoch resultierten daraus nur 1171 Schlichtungsfälle, die übrigen Personen waren nach der Anfrage zufriedengestellt.
Im Unterschied zu den Anfragen hat die Zahl der rechtswirksamen Fälle in den letzten Jahren nur wenig zugenommen. Seit 2010 sind Telekomunternehmen verpflichtet, auf den Rechnungen auf die Ombudscom hinzuweisen.
In 434 Fällen arbeitete die Schlichtungsstelle 2014 einen Schlichtungsvorschlag aus, im Vorjahr waren es noch 669 Vorschläge gewesen. Den Rückgang führt die Ombudscom darauf zurück, dass mehr Kunden ihr Schlichtungsbegehren nach einer Einigung mit dem Anbieter zurückgezogen haben.