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Donnerstag
29.07.2010

Kaum wurde der Entscheid des Oberlandesgerichts Karlsruhe bekannt, füllten sich die Onlineportale im Nu. Bildschirmfüllend wird der Fall Jörg Kachelmann mit seiner mehrmonatigen Vorgeschichte im Internet aufgerollt und mit Dutzenden Bildern verziert.

«Spiegel-Online» hatte gar schon mit Folco Galli, Sprecher des Schweizer Bundesamts für Justiz, Kontakt aufgenommen. Laut Galli würde die Schweiz den Wetterfrosch nicht an Deutschland ausliefern, sollte sich dieser hier aufhalten und zum Prozessauftakt am 6. September in Mannheim nicht erscheinen. Laut Galli blieben theoretisch zwei Wege: Die deutschen Behörden könnten die Schweiz ersuchen, das Verfahren stellvertretend im eigenen Land zu führen, oder ein in Abwesenheit Kachelmanns gefälltes Urteil eines deutschen Gerichts in der Schweiz vollstrecken zu lassen.

Auf jeden Fall sei Kachelmann ohne Auflagen entlassen worden und dürfe somit auch ins Ausland reisen. Da er in Deutschland keinen festen Wohnsitz habe, vermutet «Spiegel-Online», dass er in seine Heimat Schweiz fährt.

Was auffällt, ist die zuvorkommende Behandlung Kachelmanns durch die Medien. So wird der Schweizer Wettermoderator praktisch durchgehend in Schutz genommen. «Was Kachelmann durchzumachen hatte, bis hin zur Gefährdung seiner bürgerlichen Existenz und seiner öffentlichen Persona, kommt dem mittelalterlichen Pranger verteufelt nahe - jener mittelalterlichen Zurschaustellung des Sünders, die Hände gefesselt, auf öffentlichen Plätzen zum Gespött und zur Erbauung des Publikums», schreibt zum Beispiel «Welt Online». Der hier schreibende Journalist scheint jedoch zu verkennen, dass es am 6. September zuerst noch zur Gerichtsverandlung wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall kommt.

Laut «Stern-Online» ist denn auch nur eines sicher: «Wenn Aussage gegen Aussage steht, wenn es an beiden Aussagen Zweifel gibt, dann ist es erfahrungsgemäss fast unmöglich, die Wahrheit zu ergründen. Dann wird wohl der Ursatz deutschen Rechtes greifen: im Zweifel für den Angeklagten.»

Am 1. Juli hiess es: Keine Aufhebung des Haftbefehls gegen Kachelmann; Eine Kurz-Chronik des Ablaufes - am 15. Juni 2010: Jörg Kachelmann bleibt weiterhin in Haft, am 19. Mai 2010: Anklage gegen Jörg Kachelmann, am 11. April 2010: Kachelmann droht Schweizer Medien mit Prozess und am 23. März 2010 - als alles begann: Dunkle Wolken über Wetterfrosch Jörg Kachelmann