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Samstag
29.05.2010

Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) unterstützt die Standesinitiative 06.301 des Kantons Basel-Landschaft, die eine Erhöhung des Strafmasses für den Konsum und Vertrieb von Kinderpornografie und anderer verbotener Pornographie verlangt. Die EKKJ will aber noch weiter gehen. Heute ist nur das Herunterladen pornografischer Bilder und Videos gesetzlich verboten. Die EKKJ plädiert dafür, auch das blosse Betrachten, das so genannte «Streaming», unter Strafe zu stellen. Die Internetprovider sollen zudem Abonnemente ohne pornografische Inhalte für Familien anbieten. Dies wurde am Freitag im Bundeshaus in Bern bekannt gegeben.

Ein höheres Strafmass reicht für die EKKJ nicht. Die technologische Entwicklung (leistungsstärkere PC) macht es möglich, pornografische Filme, die Vergewaltigungen von Kindern, Folter und Gewalt darstellen, direkt am Computer anzuschauen, ohne das Filmmaterial herunterzuladen. Das StGB (Art. 197 Abs. 3bis) verbietet aber lediglich den Besitz solcher Filme, das heisst das elektronische Herunterladen auf den Computer. Diese Strafnorm müsse verschärft werden, um jeglichen Konsum, der willentlich erfolgt, unter Strafe zu stellen, hält die Kommission für Kinder- und Jugendfragen weiter fest.