Unternehmen in St. Gallen haben bis 3. Juni die Gelegenheit, abklären zu lassen, ob sie mit illegaler Software arbeiten und sich, falls nötig, ohne Strafvrfahren um eine Lizenz zu bemühen. Dies teilte die Business Software Alliance (BSA) am Freitag mit. Frühere Software-Amnestien hatten die Stadt Basel (November 2002) und die Architektur- und Tourismusbranche betroffen.Laut der BSA sind in der Schweiz rund 33 Prozent aller Programme ohne ausreichende Lizenzen im Einsatz.
Das Marktforschungsinstitut IDC schätzt, dass bis 2006 über 7000 zusätzliche Arbeitsplätze in der Schweizer IT-Branche geschaffen werden könnten, wenn der Anteil an Raubkopien auf 23 Prozent sinkt. Einen weiteren Grund, warum die Lizenzierung von Software für Unternehmen besonders wichtig ist, stellt der Service dar: Bei illegaler Software werden die Serviceleistungen der Hersteller selbstverständlich nicht mitkopiert. Wenn die Software einmal nicht optimal läuft, der Unternehmer fachlichen Rat braucht oder gar einen Totalabsturz mit seiner Software erleidet, steht er ohne Servicedienstleistung da.
Wer seine Software überprüfen lassen will, muss sich auf der Website der BSA http://www.schonfrist.ch oder über die Gratis-Hotline 0800 - 812 121 anmelden. Die BSA garantiert: vom Zeitpunkt der Registrierung an, dass sie und ihre Mitgliedsfirmen 30 Tage lang keinen Hinweis, der auf illegale Software in diesem Unternehmen hindeutet, rechtlich verfolgen werden. Zeitgleich mit der Schonfrist St. Gallen finden im österreichischen Vorarlberg sowie im Fürstentum Lichtenstein weitere Schonfrist-Aktionen statt.
Freitag
02.05.2003