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Montag
02.07.2001

Das Bundesgericht hat den Rekurs des italienischen Journalisten Fabrizio Gatti abgelehnt. Das Lausanner Gericht bestätigte mit seinem Urteil vom Montag den Entscheid des Tessiner Kassationsgerichts. Wegen eines illegalen Grenzübertritts wurde der Redaktor beim «Corriere della Sera» mit einer Busse von 500 Fr. belegt. Diese wurde jedoch im Juli 1999 vom Bezirksrichter in Mendrisio annulliert. Daraufhin legte der Tessiner Staatsanwalt Rekurs ein. Der Kassationshof verurteilte Gatti danach wieder zu einer Busse von allerdings nur 250 Fr., da es sich um ein leichtes Vergehen handelte. Der Journalist war damit aber nicht einverstanden und zog das Urteil an das Bundesgericht weiter. Jetzt brummte das Gericht Fabrizio Gatti 250 Fr. Busse sowie 2 000 Fr. Gerichtskosten auf. Gatti hatte für eine Reportage zusammen mit kosovo-albanischen Flüchtlingen die Schweizer Grenze illegal überschritten. Seine Reportage hatte für grosses Aufsehen gesorgt. Der Redaktor kritisierte darin die angeblich unzimperlichen Methoden der Schweizer Grenzwächter im Umgang mit den Flüchtlingen. «Cronista 2000» für umstrittene Flüchtlingsreportage