Der Vorstand der Swiss Mobile Association (Smama) hat seine Braut gefunden: Der Wirtschaftsverband Swico ist der «Wunschpartner» für die weitere Entwicklung der eigenen Interessen, teilen die Verbände am Freitag gemeinsam mit. Das letzte Ja-Wort haben die Mitglieder im Mai.
Überzeugt hat Smama «die Struktur, die Mitgliederbasis, die Tätigkeiten und die Möglichkeit von sogenannten Interessengemeinschaften (IG)» von Swico, heisst es weiter. Damit biete der ICT-Verband «das beste Potenzial» für eine Fusion.
Ziel der geplanten Verschmelzung ist, «Mobile Business in der Schweiz mit deutlicher Verstärkung zu bearbeiten». Nach der Hochzeit wird Smama innerhalb der Swico in der zu gründenden Interessengemeinschaft «Mobile Business» (IG MB) aufgehen. Darin sollen alle Tätigkeiten der Swiss Mobile Association weitergeführt werden.
Der gesamte Vorstand von Smama habe sich bereit erklärt, als Beirat in dieser IG zu fungieren. Der Swico-Vorstand wiederum begrüsse die Fusion einstimmig.
Damit kann das Angebotsspektrum des ICT-Wirtschaftsverbands für die Mitglieder «um einen zentralen ICT-Bereich – Mobile Business – vergrössert werden». Die Veranstaltungen, Practicals und Studien in diesem Bereich stünden dann auch für das Swico-Publikum zur Verfügung.
Für den Swico-Vorstand stellt sich das Smama-Vorstandsmitglied Rafael Pérez Süess zur Wahl. Pérez Süess ist seit 2017 im Vorstand von Smama, seit 2019 auch Mitglied der IG «Webdienstleister» bei Swico.
Neben Pérez Süess sitzen im aktuellen Smama-Vorstand Tobias Wirth (Präsident), Reto Grob, Daniela Capaul-Zoppi, Katarina Stanoevska-Slabeva, Fritz Reust (Ehrenmitglied) und Eliane Reust (Events & Administration).
Der Swico-Vorstand wird präsidiert von Andreas Knöpfli, Vizepräsident ist Adrian Müller. Die weiteren Mitglieder sind Frank Brunschweiler, Markus Groeninger, Alain Gut, Barbara Josef, Stefan Metzger, Nadja Perroulaz, Jean-Jacques Suter, Andrej Vckovski, Ruedi Wipf und Arno Zindel.
Die Fusion wird, wenn sie von den Mitgliedern der Verbände an den Generalversammlungen im Mai angenommen wird, rückwirkend per 1. Januar vollzogen.