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Mittwoch
27.04.2016

IT / Telekom / Druck

«Der HEV Schweiz begrüsst, dass die Nationalratskommission in der Vorlage verankern möchte, dass der Grundeigentümer erfährt, wer auf seine Grundbuchdaten zugreift», schreibt der Hauseigentümerverband (HEV) zur nationalrätlichen Gesetzesrevision. Etwas, was der Verband schon seit geraumer Zeit fordert.

Weiter sollen Grundstückeigentümer das Recht erhalten, die zu ihren Grundstücken getätigten Abfragen zu überprüfen und allfällige Missbräuche der elektronischen Grundstückinformationssystem-Aufsicht (eGRIS) melden zu können.

Der Hauseigentümerverband zeigt sich erfreut, wie der Nationalrat am Montag über die Gesetzesrevision (ZGB) im Bereich Personenstand und Grundbuch entschieden hat und dass der Nationalrat einstimmig dem Antrag der Rechtskommission der grossen Kammer gefolgt ist. Er hat den Teil der Vorlage, der das Grundbuch betrifft, gestrichen. Damit sei eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Vorlage zum Grundbuch sichergestellt.

Mit der Annahme der Motion Egloff «Einsichtsrecht betreffend Grundbuchabfragen via Terravis» hat der Nationalrat dieser Forderung bereits Rechnung getragen. Zudem fordert er die stärkere Eingrenzung der Zugriffsberechtigten auf die Daten und deren Aufzeichnung. Anfragen zu Grundbucheinträgen von Personen und Berufsgruppen, die nur punktuellen Zugang zum Grundbuch benötigen, sollen wie bisher via die Grundbuchämter angefordert werden. Damit sollen die Risiken eines Datenmissbrauchs verhindert werden.

Die Verwendung der AHV-Versicherungsnummer zur Personenidentifikation eignet sich nicht für Grundstückabfragen. Der Hauseigentümerverband lehnt diese Neuregelung ab. Auch in der Nationalratskommission wurde die Verwendung der AHV-Versicherungsnummer kritisiert, insbesondere aus datenschutzrechtlicher Sicht. «Es würden erhebliche Risiken für den Personenschutz geschaffen», führte die Kommission weiter aus.