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Donnerstag
28.04.2016

TV / Radio

Aus dem Fall «Jan Böhmermann gegen Recep Tayyip Erdogan» wurde in der Zwischenzeit «Jan Böhmermann gegen Recep Tayyip Erdogan, die türkische Regierung sowie mehrere hundert Privatkläger». Die Staatsanwaltschaft in Mainz prüft nun, ob ein hinreichender Tatverdacht für eine Anklage gegen den Satiriker vorliegt.

Neben der Anzeige des türkischen Regierungschefs Erdogan ist in den letzten Tagen und Wochen eine Vielzahl weiterer Strafanzeigen gegen den ZDF-Satiriker Jan Böhmermann eingegangen. «Die Zahl der Strafanzeigen bewegt sich geschätzt im oberen dreistelligen Bereich», so die leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller gegenüber Reportern der «Rheinischen Post» am Mittwoch.

Die mehreren hundert Strafanzeigen wegen Beleidigung sowie Beleidigung von ausländischen Staatsorganen werden nun in einem einzigen Verfahren zusammengefasst. Deshalb prüft die Mainzer Staatsanwaltschaft, ob gegen Jan Böhmermann ein «hinreichender Tatverdacht» besteht. Um dies beurteilen zu können, soll in einem nächsten Schritt der Autor des «Schmähgedichts» selber angehört werden.

Momentan fehlt den ermittelnden Behörden noch eine Stellungnahme von Seiten der Erdogan-Anwälte. Zudem hat der beschuldigte Satiriker noch keinen Strafverteidiger für sich benannt. Deshalb kann noch nicht prognostiziert werden, bis wann im Beleidigungsverfahren ein Entscheid zu erwarten ist.

Klar ist hingegen, dass sich der Komiker und Satiriker auf ein langes Verfahren einstellen muss. Im schlimmsten Fall muss sich Böhmermann zunächst vor dem Landgericht in Mainz, dann vor dem Oberlandsgericht in Koblenz und schliesslich vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe oder sogar vor dem Bundesverfassungsgericht verantworten. Das ZDF hat bereits angekündigt, mit Böhmermann notfalls «durch alle Instanzen» zu gehen.