Der Kräuterlikör-Hersteller Jägermeister ist als Sieger aus einem Rechtsstreit mit dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hervorgegangen.
Die strittige Bildmarke verletzt die religiösen Gefühle «durchschnittlicher Christen» nach Ansicht der Richter nicht und muss somit ins Schweizer Markenregister eingetragen werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil die Verfügung der Vorinstanz aufgehoben. Diese hatte beanstandet, dass in der Bildmarke von Jägermeister ein christliches Kreuz erkennbar sei, was in Verbindung zur kommerziellen Nutzung «das Empfinden der christlichen Abnehmer verletzen könne». Die Registrierung der Marke verstosse damit «gegen die guten Sitten».
Das Bundesverwaltungsgericht sieht es nun anders: Mit der vielfältigen Verwendung ausserhalb der Kirche habe das lateinische Kreuz «keinen ausschliesslich sakralen Charakter mehr», steht im Entscheid, der am Montag publiziert wurde.
Dadurch, dass Jägermeister das strittige Motiv seit Jahrzehnten verwende, habe ein «Bedeutungswandel» stattgefunden, heisst es weiter. Es sei davon auszugehen, dass sich die religiösen Abnehmer mittlerweile an den Hirsch mit dem Kreuz im Geweih gewöhnt hätten. Im Ergebnis würden die religiösen Gefühle durchschnittlicher Christen durch die strittige Bildmarke infolge Gewöhnung nicht mehr verletzt.
Eine Rolle spiele auch die Kombination des Kreuzes mit dem Hirsch. Laut Bundesverwaltungsgericht handle es sich um ein «positiv konnotiertes Tier», womit das Kreuz «in keiner verletzenden oder respektlosen Weise» dargestellt werde.