Der Bundesrat will im Internet ein paar Gänge höher schalten: 80 Megabits pro Sekunde lautet das neue minimale Tempo-Limit, das für den Grundversorger auch im hintersten Tal gelten soll.
Die Begründung, mit der der Bundesrat seine Pläne am Freitag in die Vernehmlassung schickte, war etwa so überraschend wie das Amen in der Kirche: «Die Corona-Pandemie mit vermehrter Arbeit im Homeoffice oder mit Homeschooling hat verdeutlicht, wie wichtig zuverlässige und leistungsfähige Breitbanddienste sind», hiess es in einer Mitteilung.
Konkret soll ab 2024 ein Internetanschluss mit einer Down- respektive Upload-Geschwindigkeit von 80 resepktive 8 Megabit pro Sekunde das bisherige Minimal-Tempo von 10 respektive 1 Megabit pro Sekunde ergänzen.
Das komme jenen zugute, die in Gebieten wohnen, in denen «keine entsprechenden Angebote auf dem Markt erhältlich» seien, so der Bundesrat. Stellt der Markt bereits eine Alternative bereit, muss der Grundversorger – zurzeit die Swisscom – kein entsprechendes Angebot anbieten.
Die neue Minimal-Tempo soll ab 2024 gelten. Die Konzession der Swisscom als Grundversorger wäre eigentlich Ende 2022 ausgelaufen. Wie die ComCom am Freitag ankündigte, werde die Konzession «um voraussichtlich ein Jahr» verlängert.