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Mittwoch
29.04.2020

Digital

«In vielen Fällen war ein gesicherter Zugang zum Geschäftssystem nicht vorgesehen», sagt der Zürcher Datenschützer Bruno Baeriswyl.

«In vielen Fällen war ein gesicherter Zugang zum Geschäftssystem nicht vorgesehen», sagt der Zürcher Datenschützer Bruno Baeriswyl.

Die Corona-Krise verleiht der Digitalisierung der Verwaltung viel Schub. Der Zürcher Datenschützer warnt, dass dabei der Datenschutz auf der Strecke bleiben könnte.

«Gerade in solchen Zeiten, auch wenn Notrecht angewendet wird, sind die Grundrechte zu wahren, auch dasjenige auf Schutz der Privatsphäre», betonte Bruno Baeriswyl, der am Dienstag seinen 25. und letzten Tätigkeitsbericht als Zürcher Datenschutzbeauftragter präsentierte.

Der Lockdown hat grosse Teile der Verwaltung ins Homeoffice verlegt. Oft müssen die Mitarbeitenden auf ihren privaten Geräten arbeiten. «In vielen Fällen war ein gesicherter Zugang zum Geschäftssystem, ein Remote Access, nicht vorgesehen», so der Datenschützer.

Um sichere Wege zu finden, stellte Baeriswyl eine Liste mit empfohlenen Produkten und Diensten auf die Website, die auch von Usern aus dem Ausland «rege genutzt» worden sei.

In einem Homeoffice-Leitfaden für die Beamten gab der Datenschützer Tipps wie die Durchführung regelmässiger Updates, die Verwendung starker Passwörter und verschlüsselter USB-Sticks. «Daten unter dem Amtsgeheimnis müssen auch gegenüber Familienmitgliedern unter Verschluss gehalten werden, elektronisch und physisch.» 

«Eine Krisensituation mit solch grundlegenden und abrupten Veränderungen in der Arbeitsweise stellt für Cyberkriminelle ein wahres Eldorado dar.» Plötzlich würden Personendaten, auch besonders schützenswerte, ausserhalb des gesicherten Geschäftsumfeldes gespeichert oder als unverschlüsselte Emails verschickt. 

«Das Abgreifen dieser Daten durch Unberechtigte wird so um ein Vielfaches einfacher», warnte Baeriswyl. «Daten, die einmal in falsche Hände geraten sind, sind für immer verloren und können missbraucht werden.»

Auf Ende April geht Bruno Baeriswyl nach 25 Jahren in Pension. Das Grundanliegen des Datenschutzes sei nie infrage gestellt, aber oft herausgefordert worden, zog der Zürcher Datenschützer am Dienstag Bilanz. 

So seien ihm Kontrollen verweigert worden, obwohl diese im Gesetz vorgeschrieben sind. Und einmal sei ein Gesetz entgegen seiner Empfehlung so erlassen worden, dass heikle Gesundheitsdaten ungeschützt bei den Gemeindeverwaltungen landeten.