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Mittwoch
04.02.2004

Die Stuttgarter Verlagsgruppe Holtzbrinck darf den Berliner Verlag, Herausgeber der «Berliner Zeitung», definitiv nicht erwerben. Dies entschied das deutsche Kartellamt am Mittwoch in Bonn. Dagegen will der Medienkonzern beim Oberlandesgericht in Düsseldforf Berufung einlegen, schreibt der Mediendienst Horizont.de. Die Behörde hatte Holtzbrinck bereits im Dezember signalisiert, dass es der geplanten Übernahme nicht zustimmen werde.

Die Unternehmen hätten in der Zwischenzeit die Bedenken des Kartellamts nicht ausräumen können, hiess es aus der Bonner Behörde weiter. Gemeint ist damit der Verkauf der Zeitung an den Ex-Holtzbrinck-Manager Pierre Gerckens - Rückkaufoption inklusive. Durch die Pläne entstünde eine gemeinsame marktbeherrschende Stellung auf dem Berliner Zeitungsmarkt, monierte das Kartellamt. Die Verlagsgruppe Holtzbrinck, Besitzerin des «Tagesspiegels», hatte die beiden Zeitungen zusammenlegen wollen. Zum Berliner Verlag gehören neben der «Berliner Zeitung» der «Berliner Kurier» sowie das Stadtmagazin «Tip».

Holtzbrinck setzt nun laut Horizont.de auf die von der deutschen Regierung angestrebte Lockerung des Pressefusionsgesetzes. Tritt die Gesetzesrevision in Kraft, können beide Zeitungen auch ohne Zustimmung des Kartellamts zusammengeführt werden.