Das Klatschblatt «Die Aktuelle» publizierte Mitte April 2023 ein skandalöses Fake-Interview. «Das erste Interview – es klingt täuschend echt» – so wurde die Leserschaft mit einem Bild von Michael Schumacher geködert.
Der Ferrari-Star ist 2013 bei einem Skiunfall schwer gestürzt und befindet sich seitdem in «medizinischer Rehabilitation». Über den Gesundheitszustand der Ferrari-Legende machen die Schumachers explizit keine Angaben.
Doch immer wieder versucht die Yellow Press, mit Berichten zu Michael Schumacher zu punkten.
Die Chefredaktorin der Zeitschrift «Die Aktuelle», Anne Hoffmann, gemäss der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (FAZ) mit einem Jahresgehalt von 362‘856 Euro brutto, die das KI-Interview für das Magazin zu verantworten hatte, verlor den Job. Im Netz entfachte sich ein riesen Shitstorm, es gab eine Rüge vom deutschen Presserat.
Überraschenderweise erhielt die Chefredaktorin beim Arbeitsgericht München gegen ihren Arbeitgeber Recht; so berichtet es das Online-Magazin Übermedien als Erstes.
Das Arbeitsgericht begründete laut «Süddeutscher Zeitung», die ausführlicher am 23. Mai darüber schrieb, dass es für die Chefredaktorin angesichts «der Rahmenbedingungen, in denen sich Boulevardmedien wie ‚Die Aktuelle‘ bewegen, schwer gewesen sei», einzusehen, «dass ausgerechnet dieses KI-Experiment die Persönlichkeitsrechte der Schumacher-Familie» aufs Gröbste verletzen würde.
Das Arbeitsverhältnis beim Boulevard-Medium sei dadurch gekennzeichnet gewesen, dass alle Grenzen möglichst ausgelotet wurden. Die Chefredaktorin wurde laut Medienberichten auch deshalb entlastet, weil vor der Veröffentlichung des von einer KI generierten Fake-Interviews der hausinterne Anwalt keine Bedenken geäussert hätte. Die Chefredaktorin hätte also, so das Gericht, dem «Erwartungshorizont der Leser» entsprochen.
In erster Instanz kam also die Funke-Gruppe mit ihrer Argumentation der «schwerwiegenden arbeitsrechtlichen Pflichtverletzung» und der dadurch erfolgten Kündigung der Chefredaktorin nicht durch.
Brisant: Aus den Akten des Arbeitsgerichts zum Fall der missbräuchlichen Kündigung erschloss sich die Höhe der Zahlung von über 200’000 Euro des Magazins an die Familie Schumacher. So berichtete Übermedien am 21. Mai 2024 mit der Überschrift: «Wer von ‚Fake News‘ lebt, kann seine Chefredaktorin nicht wegen ‚Fake News‘ feuern.»
Die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» titelte unter «Chefin siegt vor Gericht» etwas arg sarkastisch: «War der Fake zu Michael Schumacher nicht so schlimm?» Gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes in München wurde Berufung eingelegt und es geht weiter zum Landesarbeitsgericht.
Michael Schuhmacher und seine Familie sind immer wieder Gegenstand falscher Berichterstattung und grober Persönlichkeitsverletzungen. Im Entscheid vor dem Arbeitsgericht stellte das Gericht laut «Süddeutscher Zeitung» fest, dass es allein in den Jahren 2014 bis 2017 über 30 rechtliche Auseinandersetzungen mit der Familie Schumacher gegeben habe.
In einem älteren Fall musste der BGH, der deutsche Bundesgerichtshof, erst im April 2023 die zwei von der Bauer Media Group betriebenen Online-Portale maennersache.de und intouch.wunderweib.de wegen «Persönlichkeitsverletzung» verurteilen.
2018 erzählte Erzbischof Georg Gänswein der «Bunten» und der «Bild» von einem Besuch im Jahr 2016 im Hause der Familie Schuhmacher. Die erwähnten Bauer-Portale brachten den Bericht und zitierten Äusserungen wie: «(…) dann brachte ein Therapeut Michael Schumacher ins Wohnzimmer» und «Hände, die warm waren».
Die Familie Schumacher nahm den Verlag daraufhin auf Unterlassung in Anspruch und durchlief die Instanzen Landgericht, Oberlandesgericht und BGH. Letzterer entschied, dass konkrete Angaben über Schumachers Gesundheitszustand in der Öffentlichkeit «nichts zu suchen» hätten. Gelten liess der BGH die Aussage von Gänswein, dass er Michael Schumacher begrüsst und ihm zum Abschied mit dem Daumen ein Kreuzzeichen auf die Stirn gezeichnet und ihm ein Gebet versprochen habe.
Im April 2021 übte das Satireformat von Jan Böhmermann, «ZDF Magazin Royale», grundsätzliche, scharfe Kritik an der Yellow Press. Der Titel der Sendung war: «Das Geschäft der Klatschpresse» und sie publizierte ein eigenes Fake-Yellow-Press-Magazin mit dem Titel «Verlegerkönig Hubert Burda: Wie er mit Intrigen, Inzucht und Inkontinenz Millionen machte.»
Der damalige Autor Mats Schönauer nannte dabei die Yellow Press «Urgrossmütter des Clickbaiting».