Deutschland zeigt auf, wie die wirksame Bekämpfung von Hasskommentaren und «Fake News» aussehen könnte: Am Mittwoch hat das Justizministerium einen Gesetzesentwurf beschlossen, der hohe Bussen für Facebook und Co. vorsieht, wenn sie nicht gegen strafbare Inhalte auf ihren Plattformen vorgehen.
Beleidigung, Verleumdung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten oder Volksverhetzung: Immer wieder sind Hasskommentare mit problematischem, strafrechtlich relevantem Inhalt in den sozialen Netzwerken zu lesen.
Grund dafür ist, dass die Betreiber der Webseiten häufig gar nicht oder zu spät auf Inhalts-Beschwerden reagieren. Ein wirksames Beschwerde-Management besteht in der Regel nicht.
Der deutsche Gesetzesentwurf verspricht Besserung: Facebook und weiteren sozialen Netzwerken drohen künftig Bussen bis zu 50 Millionen Euro, wenn sie nicht wirksam gegen strafbare Inhalte auf ihren Plattformen vorgehen.
Das Gesetz sieht weiter vor, dass Unternehmen mit Sitz im Ausland eine Person bezeichnen müssen, die für das wirksame Beschwerde-Management verantwortlich ist: Auch der Beschwerde-Verantwortliche kann mit bis zu fünf Millionen Euro gebüsst werden.
Konkret müssen «offensichtlich strafbare Inhalte» innert 24 Stunden gelöscht werden. Andere strafbare Inhalte, die einer weiteren Überprüfung bedürfen, müssen spätestens 7 Tage nach Eingang der Beschwerde gelöscht oder gesperrt werden. Andernfalls droht auch eine Busse.
Gemäss Justizminister Heiko Maas dürfe für strafbare Hetze in den sozialen Netzwerken «genauso wenig Platz sein wie auf der Strasse». Kritikern, die ihre Meinungsfreiheit gefährdet sehen, hält er entgegen: «Die Meinungsfreiheit endet, wo das Strafrecht beginnt.»