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Donnerstag
06.12.2001

Ein Anfang der 90er Jahre veröffentlichtes Benetton-Inserat hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) als wettbewerbswidrig verboten. Ein im «Stern» erschienenes Foto, das ein nacktes Gesäss mit dem Stempelaufdruck «H.I.V.-Positive» zeigte, verletze die Menschenwürde Aidskranker, entschied das Karlsruher Gericht am Donnerstag. Damit setzt sich der BGH in einen offenen Widerspruch zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Der BGH hatte die Anzeige bereits 1995 untersagt, die Verfassungsrichter hoben das Urteil jedoch im vergangenen Jahr auf. Die Begründung des Gerichts: Ein Aufruf zur Solidarität mit Menschen in Not sei zynisch, wenn er mit dem Geschäftsinteresse eines Unternehmens verbunden werde. Von den betroffenen Menschen könne dies als verletzend empfunden werden. Zudem begründet das Gericht seine Entscheidung mit möglichen Nachahmungseffekten. Werde diese Art von Werbung erlaubt, dann bestehe die Gefahr, dass Werbetreibende durch die gezielte Diskriminierung ethnischer, politischer oder religiöser Minderheiten Aufmerksamkeit zu erwecken versuchten. Dies könne «gefühlsverrohend und minderheitenfeindlich» wirken.