Das Verfahren gegen den Zürcher Kantonsrat Claudio Schmid im Fall Hildebrand ist eingestellt worden. Dem Beschuldigten konnten die Vorwürfe der Verleitung zur Bankgeheimnisverletzung nicht nachgewiesen werden. Dies teilte die Zürcher Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.
Schmid hatte laut der Strafverfolger einen Informatiker der Bank Sarasin dazu angestiftet, Informationen über Transaktionen des damaligen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand dem «Blick» zuzuspielen und so das Bankgeheimnis zu verletzen. Im «Blick» erschien im Januar 2012 ein Artikel zu den angeblichen Insider-Geschäften des damaligen Hildebrands. Dieser Vorwurf wurde später entkräftet.
SVP-Kantonsrat Claudio Schmid bestritt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Die beteiligten Journalisten beriefen sich in der Befragung auf das Recht auf Quellenschutz und der ehemalige Bankmitarbeiter machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, weshalb das Verfahren gegen Schmid eingestellt werden musste.