Am Donnerstagmorgen verschickte die Staatskanzlei Zürich eine Medienmitteilung, worin sie den regierungsrätlichen Segen fürs «Surprise»-Verkaufsverbot verkündet. Somit dürfen Asylbewerber mit dem Aufenthaltsstatus N (Asylsuchende) oder F (vorläufig Aufgenommene) keine Zeitungen mehr verkaufen. «Nach kantonaler Praxis kommt die Genehmigung eines Beschäftigungsprogramms dann in Frage, wenn damit die berufliche oder soziale Integration gefördert wird», schreibt der Kanton in seiner Mitteilung.
«Diese Begründung ist schlicht und einfach frech», sagt ein aufgebrachter Fred Lauener, Geschäftsführer des Strassenmagazins «Surprise», am Donnerstagmittag gegenüber dem Klein Report. Das Verbot sei vor allem eine Ohrfeige für all jene Asylsuchenden, die den Staat nicht unnötig belasten, sondern mit eigener Leistung einen Beitrag an ihren Aufenthalt leisten wollen, so Lauener weiter.
Für den Surprise-Chef spielt sich hier eine regelrechte Kampagne gegen das Arbeitslosenprojekt ab. «Der Entscheid ist politisch motiviert, sachlich ist er nicht erklärbar», wettert Lauener weiter. Als Indiz nennt Lauener, dass es vergleichbare Probleme in anderen Kantonen nicht gebe.
In den Kantonen Bern und Basel-Stadt wird der Verkauf durch Asylsuchende toleriert. Diese Kantone würden auch - anders als Zürich - keine Branchenregelung für Asylsuchende kennen.
Nachdem die Verantwortlichen des Strassenmagazins «Surprise» von diesem definitiven Verbot aus den Medien erfahren haben, wollen sie vorerst die offizielle Verfügung abwarten, um anschliessend das weitere Vorgehen festzulegen.
Freitag
09.04.2010



