Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Hessischen Rundfunk (HR) aufgehoben. Erwirkt worden war diese im März durch zwei Firmen, die sich von kritischen Aussagen in der ARD-Dokumentation «Ausgeliefert! Leiharbeiter bei Amazon» falsch dargestellt sahen.
Entgegen der Argumentation der Leipziger CoCo Job Touristik und einer Sicherheitsfirma aus Kassel kam das Hamburger Gericht zum Schluss, dass die im Film zitierte Kritik an den beiden Unternehmen vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sei.
«Der Versuch, mit einer gezielten Medienkampagne gegen die ARD-Dokumentation vorzugehen, ist damit gescheitert», sagte Alois Theisen, der Chefredaktor des Senders, am Donnerstag.
Dabei habe die Gegenseite vor Gericht nicht einmal versucht, die Kernaussagen des Films anzugreifen: «Hier wurde ganz offensichtlich der Versuch unternommen, mit Bagatellvorwürfen Stimmung gegen die zuverlässig recherchierte Dokumentation zu machen - ohne Erfolg», konstatierte Theisen.