Herbert Grönemeyer macht wieder einmal deutlich, dass er sich von Boulevardmedien nichts gefallen lässt. Für den deutschen Sänger hat Medienanwalt Christian Schertz eine Gegendarstellung bei Springers Bild und Burdas Bunte durchgesetzt. Die Blätter hatten bei der Berichterstattung über seine Hochzeit vermeldet, Grönemeyers neue Frau sei 28 Jahre alt – sie ist älter, was nun richtiggestellt wird.
Grönemeyer sieht in der Berichterstattung seine wie auch die Persönlichkeitsrechte seiner Frau verletzt. Beide Medien hatten auf ihrer Titelseite berichtet, wo nun auch die Gegendarstellung abgedruckt werden muss. Im Falle von Bild sogar über dem Bruch, also dem Teil der Zeitung mit der höchsten Sichtbarkeit.
Auf Nachfrage bestätigte Axel Springer die Zustellung der einstweiligen Verfügung gegen Bild, eine Bunte-Sprecherin wollte sich gegenüber deutschen Medien nicht äussern.
Speziell an dem Vorgehen ist, dass Grönemeyer hier die Gegendarstellung in einer Sache erwirkt hat, die genau genommen seine Ehefrau betrifft. Allerdings nahm die Berichterstattung auch Bezug auf seine Person. Dem Vernehmen nach prüfen beide Häuser derzeit, ob gegen die Entscheidung der Gerichte noch vorgegangen werden kann.