Content:

Sonntag
12.02.2017

Medien / Publizistik

Es gibt wohl kaum einen deutschen Star, der vehementer und konsequenter gegen Berichte über sein Privatleben vorgeht als Herbert Grönemeyer. Egal, wer über den Sänger oder sein Liebesleben berichtet, bekommt früher oder später garantiert Post von Grönemeyers Anwalt Christian Schertz.

So auch die «Bunte», die in ihrer aktuellen Ausgabe eine längere Gegendarstellung abdrucken musste.

«In `Bunte` vom 12.5.2016 veröffentlichen Sie in einem Artikel mit der Überschrift `Er ist stolz, dass sie ihn liebt` auf Seite 24: Herbert Grönemeyer feierte Mitte April seinen 60. Geburtstag im Berliner Restaurant Borchardt. Hierzu stelle ich fest: Ich habe meinen 60. Geburtstag nicht im Restaurant Borchardt gefeiert.».

Weiterhin heisst es unter Abbildung eines Anwesens auf Seite 25: «Der Sänger hat seine junge Freundin geheiratet - in einem traumhaften Anwesen in Südfrankreich.» Hierzu stelle ich fest: Ich habe meine Freundin nicht in dem abgebildeten Anwesen geheiratet. Weiter heisst es auf dieser Seite: «Herbert Grönemeyer und seine `Traumfrau`... 28». Hierzu stelle ich fest: Meine Freundin ist nicht 28, sondern mehrere Jahre älter.

Was lernen wir aus der Gegendarstellung? Herbert Grönemeyer hat für einmal nicht im Berliner Promi-Restaurant Borchardt gefeiert und hat auch nicht in dem schönen Anwesen in Südfrankreich seine Freundin geheiratet sondern an einem anderen Ort. Und last but not least ist die Freundin von Grönemeyer nicht 28 sondern etwas älter, und er selbst ist laut Wikipedia 60 Jahre alt.

Die Gegendarstellung in «Bunte» ist nur ein erster Schritt in der juristischen Auseinandersetzung mit dem Promi-Magazin aus dem Hause Hubert Burda Media.

Was nach der Gegendarstellung jetzt noch folgen wird, ist die finanzielle Entschädigung, die Grönemeyer garantiert einklagen wird. Und Beobachter gehen davon aus, dass die ganze Grönemeyer-Geschichte für die «Bunte» noch richtig teuer werden könnte.

Wie der Klein Report kürzlich geschrieben hat, musste die Funke Mediengruppe kürzlich Corinna Schumacher eine Entschädigung von 60 000 Euro zahlen. Dafür, weil verschiedene Publikationen die Frau des verunglückten Ex-Formel-1-Fahrers Michael Schumacher unter anderem beim Verlassen eines Krankenhauses gezeigt haben.

Mit 60 000 Euro lässt sich Herbert Grönemeyer ziemlich sicher nicht abspeisen, darüber sind sich die Experten sicher.