Helmut Kohl fordert eine Rekordsumme von fünf Millionen Euro Schmerzensgeld. Er sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt durch das Buch «Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle».
Das zuständige Gericht in Köln will am 2. Juni über eine Millionenklage des deutschen Altbundeskanzlers Helmut Kohl gegen Heribert Schwan, seinen ehemaligen Ghostwriter, entscheiden. In diesem Buch hatte Schwan den Altbundeskanzler ausführlich zitiert, was Kohl missfiel, denn gemäss seiner Darstellung waren die gemachten Aussagen vertraulich und nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Von der Klage ebenfalls betroffen sind Schwans Co-Autor Tilman Jens und der Heyne-Verlag, der das Buch herausgegeben hat.
Vor der Veröffentlichung des vierten und letzten Bandes zerstritten sich Kohl und sein ehemaliger Ghostwriter jedoch. Daraufhin hat dieser «Die Kohl-Protokolle» eigenmächtig veröffentlicht.
Der Berliner «Tagesspiegel» vermeldet, dass Kohl gegen diesen Punkt bereits erfolgreich in einem einstweiligen Verfügungsverfahren geklagt hat. Jetzt muss das Landgericht im Hauptsacheverfahren über die Zitate entscheiden, was bereits am 21. April geschehen soll. Ausserdem will das Gericht dann verkünden, ob Schwan auch seine Kopien der Gesprächsmitschnitte an Kohl abgeben muss. Die Originalkassetten hatte er ihm bereits aushändigen müssen.