Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür wiederholte seine Forderungen an Google Street View, keine sensiblen Daten wie Gesichter oder Autonummern zu zeigen. Online-Dienste, die in die Persönlichkeitssphäre eingreifen, sollten, wenn es nach ihm ginge, bewilligungspflichtig sein, sagte Thür in der Samstagsrundschau auf DRS1.
Der Datenschutzbeauftragte könne im Moment erst nachträglich eine Klage einreichen. Er wiederholte dementsprechend seinen Wunsch nach einer Gesetzesänderung. Deshalb will Thür der Rechtskommission ein Bewilligungsverfahren vorschlagen. Produkte, die ein Potenzial einer beträchtlichen Persönlichkeitsgefährdung aufweisen, müssten ein Bewilligungsverfahren durchlaufen.
Sonntag
06.09.2009



