Die Swisscom und der Schweizerische Hauseigentümerverband (HEV Schweiz) haben sich auf den angekündigten Mustervertrag geeinigt, der die Details der Glasfasererschliessung zwischen Hauseigentümern und Netzanbietern beim Glasfaserausbau bis in die Wohnung regelt. Nebst Swisscom verwenden auch die Kooperationspartner wie ewb (Bern), ewz (Zürich), Groupe E (Freiburg), SIG (Genf) und IWB (Basel) den gemeinsamen Vertrag. Weitere Investitionspartner werden folgen. Dies teilten der Telekomkonzern und der Hauseigentümerverband am Dienstag mit.
Der zwischen HEV Schweiz und Swisscom vereinbarte Mustervertrag regelt sowohl die Gebäudeerschliessung mit Glasfasern als auch die Verkabelung vom Hausanschlusskasten bis in die Wohnungen. Die Glasfaserverkabelung in der Steigzone wird durch Swisscom oder den jeweiligen Kooperationspartner gebaut und finanziert, geht dann aber ins Eigentum des Hausbesitzers über. Die finanzierenden Unternehmen erhalten das alleinige Nutzungsrecht für die Glasfaserinfrastruktur und sind für deren Unterhalt verantwortlich.
Der Mustervertrag ist für Hauseigentümer die Grundlage, damit Glasfasern nicht nur bis zum Gebäude, sondern bis in die einzelnen Wohnungen verlegt werden. Der Mustervertrag kommt bei bestehenden Bauten zur Anwendung, die noch nicht mit Glasfaser erschlossen sind. Neubauten sind hingegen ausgeschlossen.
Dienstag
29.06.2010



