Seit geraumer Zeit geht Facebook gegen hassgetriebene User vor. Nun ist es vom deutschen Bundesgerichtshof zurückgepfiffen worden.
Das Gericht hat glatterdings entschieden, «dass die Geschäftsbedingungen von Facebook vom 19. April 2018 zur Löschung von Nutzerbeiträgen und Kontensperrung bei Verstössen gegen die in den Bedingungen festgelegten Kommunikationsstandards unwirksam sind», wie die Justizbehörde am Donnerstag in Karlsruhe per Kommuniqué bekannt gab.
Sofern nicht Strafrecht verletzt wird, sei das Löschen von Postings oder das Sperren von Konten nur dann zulässig, wenn Facebook die betroffenen User darüber informiere.
Ausserdem müsse Facebook ihnen den Grund mitteilen und «eine Möglichkeit zur Gegenäusserung mit anschliessender Neubescheidung einräumen», befand das Gericht in seinem Bemühen, Facebooks Kampf gegen Hasskommentare so zu gestalten, dass darunter nicht die Meinungsfreiheit leidet.
Konkret ging es in dem Verfahren um zwei Facebook-Posts über Migranten. In dem einen hetzte der User gegen «diese Leute» mit den Worten: «Die werden sich hier nie integrieren und werde auf ewig dem Steuerzahler auf der Tasche liegen. Diese Goldstücke können nur eines: morden, klauen, randalieren und, ganz wichtig, nie arbeiten.»