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Freitag
23.05.2003

Im April hat das Bundesgericht entschieden, die Berufung des Walliser Hanfbauers Bernard Rappaz im Streit mit der Walliser Zeitung «Le Nouvelliste» abzuweisen. Jetzt liefert es die Begründung. Zur Vorgeschichte: Im Frühjahr 2002 veröffentlichte der «Nouvelliste» eine Artikelserie im Zusammenhang mit Hanf. Rappaz verlangte in der Folge ein Recht auf Gegendarstellung und produzierte dazu ein neunseitiges Manuskript. Der Abdruck wurde ihm jedoch verweigert. Dagegen legte Rappaz beim Walliser Kantonsgericht Berufung ein, die das Bundesgericht abwies. Dieses befand, dass seine Persönlichkeitsrechte durch die Artikelserie nicht verletzt worden seien. Darüber hinaus sei sein Text mehr ein Plädoyer für die Hanfliberalisierung als eine Gegendarstellung. Eine eigenhändige Kürzung des Textes lehnte das Gericht ab.