Erfolg der Mondaine Watch Ltd. im Streit mit der Migros um die Markenrechte an der M-Watch. Das Handelsgericht Zürich hat ein Begehren der Migros abgewiesen, durch welches Mondaine verboten werden sollte, die M-Watch selbst via Internet oder über andere Vertriebskanäle zu verkaufen. Das Handelsgericht wies das Begehren der Migros ab, weil seiner Meinung nach die Marke «M-Watch» der Mondaine Watch Ltd. und nicht Migros gehört. Mondaine darf die M-Watch deshalb auch billiger anbieten, als dies Migros in seinen Geschäften tut. Dies teilte der Uhrenhersteller Mondaine am Dienstag mit.
Im vergangenen Mai hatte Migros der Mondaine Watch Ltd. den Liefervertrag für die M-Watch nach 35-jähriger Zusammenarbeit gekündigt. Zuvor war es zu gravierenden Differenzen gekommen. Unter anderem hatte die Migros versucht, Mondaine hinter deren Rücken die Markenrechte für die M-Watch abzuknöpfen, indem sie diese beim Eidgenössischen Amt für Geistiges Eigentum insgeheim für sich selbst anmeldete. Dagegen setzte sich Mondaine, welche die Markenrechte an der M-Watch bereits 1985 auf den eigenen Namen hatte eintragen lassen, erfolgreich zur Wehr.
In einem insgesamt zwölfseitigen Beschluss urteilt das Gericht, die Migros habe nicht glaubhaft machen können, dass ihr und nicht der Mondaine Watch Ltd. die Rechte an der Marke M-Watch zustehen. Deshalb sei das Massnahmenbegehren der Migros abzuweisen. So hält das Gericht in seinem Urteil fest: «Es lässt sich mit Treu und Glauben in keiner Weise vereinbaren, während langen Jahren Uhren eines Lieferanten in einer Millionenauflage mit der Aufschrift `MWatch® is a registred trademark of Mondaine Watch Ltd., Zurich, Switzerland` zu vertreiben und dann zu behaupten, die Marke stehe nicht dem Lieferanten zu.»
Dienstag
31.08.2010




