Content:

Samstag
15.02.2014

Medien / Publizistik

Rechenzentrum der Swisscom

Rechenzentrum der Swisscom

Die Swisscom hat mit einer superprovisorischen Verfügung gegen die «Neue Zürcher Zeitung» versucht, mögliche Publikationen zu verhindern, die im Zusammenhang mit vier im Jahr 2012 verschwundenen Datenträgern stammen.

Am 20. Dezember 2013 beantragte der halbstaatliche Telekomkonzern deshalb eine superprovisorische Verfügung gegen die «Neue Zürcher Zeitung». Das Handelsgericht des Kantons Bern hat diese Woche das Unterlassungsgesuch nun abgewiesen, wie die NZZ in ihrer Freitagsausgabe unter dem Titel «Swisscom unterliegt vor Handelsgericht» publiziert. Die Swisscom habe der Zeitung verbieten wollen, «einen weiteren Artikel über den letztes Jahr aufgedeckten Datendiebstahl zu publizieren», schreibt Redaktor Marcel Gyr.

«Wir sind zufrieden, aber nicht überrascht über den Entscheid des Handelsgerichts des Kantons Bern», sagte NZZ-Sprecherin Bettina Schibli am Freitag gegenüber dem Klein Report. Der Sachverhalt des Datendiebstahls bleibe für die NZZ auch in Zukunft ein relevantes journalistisches Thema. Die Fragen, ob die NZZ nach dem Entscheid des Handelsgerichts wieder über den Datendiebstahl bei der Swisscom berichten und hierbei auch Kundendaten publizieren werde, wollte Schibli nicht beantworten.

Erstmals berichtete die «Neue Zürcher Zeitung» am 18. September 2013 über die ihr zugespielten Tapes, «die aus Rechenzentren der Swisscom entwendet wurden und eine Unmenge von vertraulichen Kundendaten enthielten», so die NZZ. Nach Vorliegen weiterer Erkenntnisse erschien noch ein Artikel über den Datenklau Ende Dezember, darin sind einzelne Kundennamen veröffentlicht worden.

Die Swisscom erklärte im September, «dass die Datenbänder Kundeninformationen enthalten können», wie der Konzern am Freitagmorgen in einer Mitteilung schreibt. Eine Auswertung der Metadaten der gestohlenen Bänder habe ergeben, dass sich Informationen wie Namen und Kontaktdaten sowie IBAN-Nummern von Kunden, die per LSV bezahlen, auf diesen Bändern befanden, schimpft die Swisscom, die sich im Vorfeld mehrfach mit Drohgebärden gegen die Medienfreiheit zu Wort gemeldet hatte. Es seien jedoch nicht alle Datensätze im Einzelnen überprüft worden, da es sich um mehr als 1 Terabyte grosse Datensätze handle und die Datenträger wieder in den Besitz der Swisscom gelangten.

«Das Gesuch der Swisscom wurde vollumfänglich abgewiesen», schreibt die «Neue Zürcher Zeitung» zur Aufhebung der superprovisorischen Verfügung; die Swisscom wiederum wettert langfädig unter anderem darüber, «dass ein weiteres, häppchenweises Publizieren von Erkenntnissen ein Verstoss gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellen könnte».