Content:

Freitag
28.04.2023

Medien / Publizistik

Eine Motion zum Verbot von solchen Bildern ist nun in der Sondersession des Nationalrates nächste Woche traktandiert...            (Bild: Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus)

Eine Motion zum Verbot von solchen Bildern ist nun in der Sondersession des Nationalrates nächste Woche traktandiert... (Bild: Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus)

In der Schweiz gibt es bis heute kein explizites strafrechtliches Verbot von Nazi- respektive rassistischen Symbolen im öffentlichen Raum. Das sei unverständlich und gefährlich, schreibt dazu die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus GRA in einer Mitteilung.

Nationalsozialistisches Gedankengut «ist menschen- und demokratieverachtend». Die Gesinnung könne allerdings nicht unter Strafe gestellt werden. «Wohl, aber das öffentliche Zurschaustellen entsprechender Symbole. Deren Verwendung im öffentlichen Raum darf nicht toleriert werden», schreibt die GRA.

Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern ist in der Schweiz die Verwendung von Hakenkreuz und Hitlergruss im öffentlichen Raum nicht explizit verboten. Nazisymbole dürfen gemäss höchstrichterlicher Rechtsprechung hierzulande frei gezeigt werden, solange es sich dabei um ein öffentliches Bekenntnis der eigenen Meinung ohne werbenden Charakter handelt.

Verschiedene politische Vorstösse fordern nun eine Änderung.

Nationalrätin Marianne Binder-Keller (Die Mitte) fordert in der Motion «Keine Verherrlichung des Dritten Reiches», Nazisymbolik seien im öffentlichen Raum ausnahmslos zu verbieten.

Ebenso Nationalrat Angelo Barrile (SP) verlangt mit seiner parlamentarischen Initiative die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zum «Verbot von extremistischen, gewaltverherrlichenden und rassistischen Symbolen in der Öffentlichkeit».

Die Rechtskommission des Nationalrates ist ebenfalls der Ansicht, ein stärkeres Vorgehen gegen die Verwendung und Verbreitung von Nazisymbolen sei notwendig. Sie hat im Januar 2023 eine Kommissionsinitiative beschlossen.

Die Motion von Marianne Binder-Keller sei nun in der Sondersession nächste Woche traktandiert, schreibt die GRA. Für die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus «ist es von grosser Bedeutung, dass diese Motion vom Parlament angenommen wird». Eine Ablehnung des Vorstosses wäre verheerend und ein Rückschritt in Bezug auf die Prüfung einer eigenständigen gesetzlichen Grundlage durch den Bundesrat.

«Das Parlament kann mit der Annahme der Motion ein wichtiges Signal setzen und dem Bundesrat einen klaren Auftrag erteilen», wollte die Stiftung am Donnerstag mit einem Argumentarium noch einmal in Erinnerung rufen.