In dem zähen Zwist zwischen Comparis und den Bundesbehörden hat die Bundesanwaltschaft am Mittwoch ihre Untersuchungsergebnisse publik gemacht. Der Internet-Vergleichsdienst sieht sich durch die Bundesanwaltschaft «endgültig rehabilitiert».
Die Ermittlungsergebnisse in der Hacker-Affäre zeigten, dass das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) «öffentlich log», waren die scharfen Worte bei Comparis am Mittwoch. Das EDI seinerseits war erleichtert, dass der Bundesanwalt keinen Amtsmissbrauch dingfest machen konnte.
Der Streit zieht sich nun schon vier Jahre hin. Im Sommer 2012 vereinbarten Comparis und das Bundesamt, dass der Prämienrechner des Bundes priminfo.ch auf die Verlinkung auf die Krankenkassen-Offerten verzichtet, damit der private Dienstleister nicht konkurrenziert werde.
Ein paar Monate später war im Magazin «L`Hebdo» zu lesen, dass im Herbst 2011 priminfo.ch gehackt worden sei - brisanterweise von einem Mitarbeiter von Comparis. Allerdings hätte dieser auf eigene Faust gehandelt, was Comparis kurze Zeit später bestätigte. Dem EDI hängte es aus, es kündigte einseitig die Vereinbarung mit dem Online-Vergleichsdienst und reichte am Gericht in Zürich Anzeige gegen Unbekannt ein.
Der Zürcher Strafprozess musste dann aber eingestellt werden, weil dem Comparis-Mitarbeiter nicht zur Genüge nachgewiesen werden konnte, dass er sich mit dem Datenklau bei priminfo.ch illegalerweise bereichern wollte. Gleichzeitig brachte die Zürcher Staatsanwaltschaft ans Tageslicht, dass das Vergehen schon kurz nach der Tat, also lange vor dem Abschluss der Vereinbarung, bekannt gewesen sei.
Das wiederum stimmte Comparis misstrauisch. Der Vergleichsdienst ging nun seinerseits in die Offensive und reichte Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch, Urkundenfälschung und Amtsgeheimnisverletzung ein. «Das EDI versuchte, einen Hackerangriff, der gar keiner war, als Vorwand zu nutzen, um eine Vereinbarung mit comparis.ch unrechtmässig zu kündigen», unterstellt der Vergleichsdienst am Mittwoch der Behörde böse Absichten.
Weil der EDI-Mitarbeiter, der «L`Hebdo» die Information zugespielt hatte, nicht mehr indentifiziert werden konnte, hat die Bundesanwaltschaft jetzt die Strafuntersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung sistiert. Die Untersuchung wegen Amtsmissbrauch wurde definitiv ad acta gelegt, weil der Tatbestand nicht erfüllt ist.