Die deutsche Nachrichtenagentur ddp hat einen Streit um die Haare von Gerhard Schröder vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verloren. Die Kontroverse drehte sich um ein sachlich falsches Interview über die angeblich gefärbten Haare des Kanzlers.
Die Agentur habe die presserechtlichen Sorgfaltsanforderungen missachtet, heisst es in dem Beschluss vom Freitag. Eine Image-Beraterin hatte in dem ddp-Interview behauptet, der Kanzler töne seine grauen Schläfen. Dagegen war der Bundeskanzler rechtlich vorgegangen.
Freitag
26.09.2003