Gunvor-Fotograf Jürg Wyss hat vor dem Bundesgericht einen Erfolg erzielt: Das Berner Obergericht muss sein Urteil betreffend den 62-jährigen Erotik-Fotografen revidieren. Die Richter in Lausanne werfen dem Obergericht eine unzureichende Begründung beim Schuldspruch wegen Förderung der Prostitution vor.
Das Obergericht hatte Wyss im vergangenen April wegen sexueller Handlungen mit Kindern, sexueller Nötigung, mehrfacher Förderung der Prostitution und zahlreicher weiterer Delikte zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde bezüglich Förderung der Prostitution nun teilweise gutgeheissen.
Wyss war in diesem Punkt vom Obergericht für schuldig befunden worden, zwei junge Frauen der Prostitution «zugeführt» zu haben. Eines der Opfer war volljährig, das andere noch nicht mündig. Laut Bundesgericht genügt die Begründung des Obergerichts im Falle des erwachsenen Opfers den bundesrechtlichen Anforderungen nicht. Im Urteil würden sich relevante Sachverhaltsfeststellungen an mehreren Stellen verstreut finden, wobei Überflüssiges neben Wesentlichem stehe, hält das Bundesgericht fest. Es sei ihm unter diesen Umständen nicht möglich, die korrekte Anwendung des fraglichen Tatbestandes nachzuprüfen. Abgesehen davon sei dem Urteil auch nicht zu entnehmen, inwiefern Wyss der Frau Druck aufgesetzt habe, damit sie ihre sexuellen Dienstleistungen vornehme.
Nicht zu beanstanden ist laut den Lausanner Richtern die Verurteilung von Wyss wegen Förderung der Prostitution bezüglich des unmündigen Opfers. - Zur Erinnerung: 30 Monate Gefängnis für Gunvor-Fotograf
Freitag
31.01.2003